Donnerstag, 7. März 2013

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf - eine Blamage für die beste Regierung seit der Wiedervereinigung

"Ist das wieder peinlich..." – oder was sagt "Miss Erfolg", die mächtigste Frau der Welt mit der besten Regierung seit der Wiedervereinigung zu den vielen Ohrfeigen, die sie und ihre "beste Regierung" in letzter Zeit kassiert hat?
Was ist denn das für eine "Beste Regierung" bei der zur Hälfte die Gerichte die Arbeit machen, der Bundesrat viele Gesetze stoppt oder der Bundespräsident sie nicht unterschreibt?

Man muss es sich wohl nur oft genug einreden man hätte die "beste Regierung seit der Wiedervereinigung", irgendwann glaubt man es selbst.

Ja werte Kanzlerin, im eigenen Kabinett ist weit und breit keiner mehr da, der eventuell helfen könnte. Deshalb reiht sich eine Blamage an die andere.
Beratung von außerhalb? Weil die "Berater" nur ihren eigenen Vorteil fest im Blick haben, wird es immer wieder zu Ohrfeigen führen. Zu dumm aber auch!

HIER kann man es nachlesen, Tagesschau.de schreibt:

Richter kippen Befreiung von Netzentgelten
Die von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Befreiung der größten Stromkunden von den Netzengelten ist vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die entsprechende Verordnungsregelung für nichtig. Der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein erklärte in seiner Begründung, dass das Energiewirtschaftsgesetz in seiner derzeitigen Fassung keine ausreichende Grundlage für die Befreiung von Netzentgelten biete. Durch eine Verordnung könne lediglich die Berechnungsmethode und damit die Höhe der Gebühr festgelegt werden. Eine vollständige Befreiung, von der seit dem Jahr 2011 stromintensive Unternehmen profitierten, sei dagegen nicht möglich.

Formale Fehler bei Bundestagsbeschluss
Schon bei der Verabschiedung im Bundestag soll es formale Fehler gegeben haben. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass schon die Änderung der zugrundeliegenden Verordnung durch den Bundestag formale Fehler aufwies und nicht korrekt zustande gekommen sei. Zudem sei eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Überdies meldete das Gericht noch europarechtliche Bedenken an. Fünf Netzbetreiber hatten gegen die Befreiung der großen Stromverbraucher von der Netzgebühr geklagt. Sie erhielten nun vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Recht. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann dagegen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.  

EU-Kommission leitet Beihilfeverfahren ein
Wenige Stunden vor der Entscheidung hatte die EU-Kommission angekündigt, die Befreiung der Strom-Großverbraucher von Netzentgelten prüfen zu wollen. In einem Verfahren solle untersucht werden, ob es sich um verbotene staatliche Beihilfen handle, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnten. Unternehmen und andere große Stromverbraucher müssen seit 2011 die Netzengelte in Deutschland nicht bezahlen. Teilweise werden auch Rabatte gewährt. Die Gebühr wird für die Nutzung des Stromnetzes erhoben. Das durch die Priviliegien für Großkunden fehlende Geld müssen Privatkunden und andere Stromverbraucher durch eine Umlage auffangen und mitfinanzieren. 2011 wurden laut Bundesnetzagentur 202 Unternehmen ganz von den Netzentgelten befreit. Für 2012 liegen noch keine Zahlen vor. Schätzungen zufolge sparten die größten Abnehmer durch die Komplettbefreiung von den Netzentgelten insgesamt etwa 300 Millionen Euro. Aktenzeichen: VI-3 Kart 14/12, VI-3 Kart 65/12, VI-3 Kart 49/12, VI-3 Kart 43/12, VI-3 Kart 57/12
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/netzentgelte104.html

Und nun?
Wollt ihr was ändern damit sich keiner von eurer Klientel finanziell beteiligen muss?
Dann gibt's demnächst wieder die gleiche Klatsche.

Nachtrag 19:37 Uhr zum heutigen Beitrag:
Miss-Erfolg und ihr Kabinett des Schreckens konnte keinen Lösung finden, beim Energiegipfel.
Danke Klaus für den Link und die Info

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