Sonntag, 4. März 2012

Gericht stärkt Rechte der Abgeordneten

Neben allem Anderen dürfen wir ACTA nicht vergessen
Bitte hier Unterzeichnen -->  E-Petitionen 
bis 05.03.2012 um 09:48 haben schon  27.044 mit unterzeichnet.
Nur keine Angst, es passiert keinem was aber wenn es zu spät ist, dann ist die Jammerei groß.
Bitte lesen Sie auch den Beitrag vom Mittwoch, dem 29.02. und denken wir auch an AVAAZ gegen ACTA.

und nun zu diesem Thema:
Es gibt fünf Parteien im Bundestag. CDU/CSU, FDP, SPD, „Bündnis 90, die Grünen“ und „Die Linke“.
Die ersten vier davon sind sich immer einig wenn es um wichtige Entscheidungen geht.
Nur die Linke spielt öfter mal nicht mit.
"Warum also immer vor Ort" sein werden sich einige gedacht haben. "Wenn wir uns doch eh immer einig sind, auch noch bis zum fünften Rettungspaket? Reicht es dann nicht, wenn ein paar Experten das übernehmen und die Meisten gar nicht erst erscheinen?"

„NEIN“ hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, „Funktionsfähigkeit ist in einer Demokratie kein Selbstzweck, zu den Pflichten eines Abgeordneten zählt, seine Rechte nicht zu veräußern“ und erklärte am 28.02.2012 das Bundestags- Geheimgremium zur Kontrolle des Rettungsschirms für EFSF für weitgehend verfassungswidrig.

Wie paradox sich die selbsternannte „Elite“ verhält sehen wir daran, dass dieselben Abgeordneten die das gerügte Gesetz einhellig beschlossen haben, jetzt das Urteil feiern.
Ein gutes Beispiel dafür, dass wir es nicht mit ernsthaften Politikern zu tun haben, sondern mit Schauspielern, die ihre Rolle als Politiker spielen und es als ihre Hauptaufgabe ansehen, dem Volk Sand in die Augen zu streuen.
So langsam muss man glauben, dass alles Politische nur eine große Inszenierung ist und wir nur von Schauspielern umgeben sind. Fachlich kompetent ist doch keiner von denen, die dir höchst dotierten Rollen spielen.

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